Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949:2002 überarbeitet

Die Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949:2002 (nachfolgend kurz als „TS 2“ bezeichnet) sind überarbeitet worden. Die 2. Auflage ist in deutscher Sprache beim VDA-QMC erhältlich. Die neuen Zertifizierungsvorgaben treten am 15. Dezember 2004 in Kraft und betreffen auch laufende Zertifizierungsverfahren, d. h. bereits gültige Zertifikate. Die wesentlichen Neuerungen sind:

Bei Erstzertifizierungen nach TS 2 ist eine Bereitschaftsbewertung vor Ort mit einer Dauer von einem Tag durchzuführen, bei größeren Unternehmen von zwei Tagen. Das Zertifizierungsaudit muß innerhalb von 90 Tagen nach der Bereitschaftsbewertung durchgeführt werden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist eine erneute Bereitschaftsbewertung erforderlich.

  • Bei kleinem Anteil von Automobilprodukten an der Produktpalette muß der Geltungsbereich klar definiert sein.
  • Voraudits dürfen nicht von Mitgliedern des Auditteams durchgeführt werden, die die Bereitschaftsbewertung und das Zertifizierungsaudit durchführen.
  • Es darf nur ein Besuch zum Zweck eines Voraudits durchgeführt werden und die Dauer des Voraudits darf 80% der Dauer des Standortaudits nicht überschreiten.
  • Die Bereitschaftsbewertung muß durch ein Mitglied des Auditteams des Zertifizierungsaudits durchgeführt werden.
  • Bei Konzernaudits erhält zukünftig jeder Standort ein eigenes Zertifikat.
  • Verbindlich für die Interpretation der TS 2 sind die FAQ´s (häufig gestellte Fragen) und die „Abgestimmte Auslegung“, die auf den Homepages der IAOB (www.iaob.org) und des VDA zu finden sind (www.vda-qmc.de).
  • Der prozeßorientierte Ansatz soll konsequent verfolgt werden. Dieser ist daher in die Zertifizierungsvorgaben aufgenommen worden (Anhang 5; die Anhänge sind verbindlich).
  • Die Anwendung des prozessorientierten Auditansatzes soll bei der Bereitschaftsbewertung und im Vor-Ort-Audit verifiziert werden.
  • Für die Anzahl der Audittage vor Ort gibt es überarbeitete, differenzierte Tabellen.
  • Auditplan und Auditbericht der Zertifizierungsgesellschaft müssen prozessorientiert aufgebaut werden, das heißt sie müssen entsprechend der Unternehmensprozesse gegliedert sein.
  • Zukünftig wird zwischen Auditzyklus und Zertifikatszyklus (je drei Jahre) unterschieden, um Lücken zwischen den Gültigkeitsdauern zweier aufeinanderfolgender Zertifikate zu vermeiden.
  • Zukünftig dürfen die Zertifizierungsgesellschaften keine OFI´s (Verbesserungspotentiale – opportunities for improvement) mehr aussprechen, um Zertifizierungsaudits klarer von Beratungen zu differenzieren. Dies gilt auch für Voraudits.
  • Abweichungen, die im Audit festgestellt werden, dürfen während des Audits nicht mehr abgestellt werden. Die Ausfallursache ist genau zu analysieren und entsprechende Maßnahmen müssen geplant und umgesetzt werden.
  • Die Regelungen für den Entzug von Zertifikaten sind differenzierter dargestellt, die Fristen leicht modifiziert worden.

Für Überwachungsaudits gibt es zukünftig eine Karenzzeit von –3 Monaten bis + 1 Monat
Die Zertifikatsanhänge enthalten nur noch eine Auflistung aller Kunden aus dem Automotivebereich, nicht mehr deren kundenspezifischen Forderungen.

Michael Cassel Qualitätsbrief, Oktober 2004

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