| Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949:2002 überarbeitet
Die
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949:2002 (nachfolgend kurz als „TS
2“ bezeichnet) sind überarbeitet worden. Die 2. Auflage ist
in deutscher Sprache beim VDA-QMC erhältlich.
Die neuen Zertifizierungsvorgaben treten am 15. Dezember 2004 in Kraft
und betreffen auch laufende Zertifizierungsverfahren, d. h. bereits gültige
Zertifikate. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Bei Erstzertifizierungen nach TS 2 ist eine Bereitschaftsbewertung
vor Ort mit einer Dauer von einem Tag durchzuführen, bei größeren
Unternehmen von zwei Tagen. Das Zertifizierungsaudit muß innerhalb
von 90 Tagen nach der Bereitschaftsbewertung durchgeführt werden.
Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist eine erneute Bereitschaftsbewertung
erforderlich.
- Bei kleinem Anteil von Automobilprodukten an der Produktpalette muß
der Geltungsbereich klar definiert sein.
- Voraudits dürfen nicht von Mitgliedern des Auditteams durchgeführt
werden, die die Bereitschaftsbewertung und das Zertifizierungsaudit
durchführen.
- Es darf nur ein Besuch zum Zweck eines Voraudits durchgeführt
werden und die Dauer des Voraudits darf 80% der Dauer des Standortaudits
nicht überschreiten.
- Die Bereitschaftsbewertung muß durch ein Mitglied des Auditteams
des Zertifizierungsaudits durchgeführt werden.
- Bei Konzernaudits erhält zukünftig jeder Standort ein eigenes
Zertifikat.
- Verbindlich für die Interpretation der TS 2 sind die FAQ´s
(häufig gestellte Fragen) und die „Abgestimmte Auslegung“,
die auf den Homepages der IAOB (www.iaob.org) und des VDA zu finden
sind (www.vda-qmc.de).
- Der prozeßorientierte Ansatz soll konsequent verfolgt werden.
Dieser ist daher in die Zertifizierungsvorgaben aufgenommen worden (Anhang
5; die Anhänge sind verbindlich).
- Die Anwendung des prozessorientierten Auditansatzes soll bei der Bereitschaftsbewertung
und im Vor-Ort-Audit verifiziert werden.
- Für die Anzahl der Audittage vor Ort gibt es überarbeitete,
differenzierte Tabellen.
- Auditplan und Auditbericht der Zertifizierungsgesellschaft müssen
prozessorientiert aufgebaut werden, das heißt sie müssen
entsprechend der Unternehmensprozesse gegliedert sein.
- Zukünftig wird zwischen Auditzyklus und Zertifikatszyklus (je
drei Jahre) unterschieden, um Lücken zwischen den Gültigkeitsdauern
zweier aufeinanderfolgender Zertifikate zu vermeiden.
- Zukünftig dürfen die Zertifizierungsgesellschaften keine
OFI´s (Verbesserungspotentiale – opportunities for improvement)
mehr aussprechen, um Zertifizierungsaudits klarer von Beratungen zu
differenzieren. Dies gilt auch für Voraudits.
- Abweichungen, die im Audit festgestellt werden, dürfen während
des Audits nicht mehr abgestellt werden. Die Ausfallursache ist genau
zu analysieren und entsprechende Maßnahmen müssen geplant
und umgesetzt werden.
- Die Regelungen für den Entzug von Zertifikaten sind differenzierter
dargestellt, die Fristen leicht modifiziert worden.
Für Überwachungsaudits gibt es zukünftig
eine Karenzzeit von –3 Monaten bis + 1 Monat
Die Zertifikatsanhänge enthalten nur noch eine Auflistung aller Kunden
aus dem Automotivebereich, nicht mehr deren kundenspezifischen Forderungen.
Michael Cassel Qualitätsbrief, Oktober 2004
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